Die
Kindertagespflege kann über das Landratsamt Balingen, Abteilung Jugend,
öffentlich gefördert werden. Dazu müssen Sie als Eltern einen Antrag
auf öffentliche Förderung stellen.
Kinder
ab dem 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Anspruch auf individuelle
Förderung ist unabhängig von einem beruflichen Bedarf.
Der
Kostenbeitrag für die Eltern richtet sich nach den gebuchten
Wochenstunden und dem Bruttoeinkommen der Familie. Sie bezahlen den
monatlichen Beitrag dann monatlich an das Landratsamt Balingen.